
RINGVORLESUNG
Friedensschutz durch Strafrecht?
Der Wert des Friedens lässt sich am klarsten erspüren und erkennen, wenn Frieden fehlt. Krieg, Terror und weitere Eskalationen von Konflikten aktivieren in besonderem Maße den Wunsch nach Frieden. Doch Friedenshandeln, um die Prozesse des Friedens am Laufen zu halten, findet täglich statt. Für ein friedliches Miteinander kann ständig und auf allen Ebenen, angefangen beim Umgang mit zwischenmenschlichen Konflikten, ein Beitrag geleistet werden.
Doch der Ertrag des Friedenshandelns ist nicht gesichert, was der Titel Frieden riskieren? der Ringvorlesung aufgreift. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wege und Prozesse, in denen Frieden riskiert wird, gibt es? In den sieben Vorlesungen geht es unter anderem um Rechtsfrieden, gerechten Frieden, Kompromiss-Frieden, Friedensperspektiven für die aktuellen Kriege und Friedensgefährdungen sowie weitere wissenschaftliche Perspektiven aus der Friedensund Konfliktforschung.
Der Vortrag FRIEDENSSCHUTZ DURCH STRAFRECHT behandelt die Frage, ob und wie das Strafrecht zum Schutz des „Friedens“ beitragen kann. Was ist mit dem „öffentlichen Frieden“ gemeint, der in manchen Strafnormen als Schutzgut genannt wird? Und dient es wirklich dem „Rechtsfrieden“, wenn nach einer Straftat das Übel der Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wird? Oder müsste man sich gerade mit Blick auf „Friedensstiftung“ nicht verstärkt um Alternativen zur Strafe bemühen?“
REFERENT Prof. Dr. Johannes Kaspar ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht der Universität Augsburg und beschäftigt sich u.a. mit straftheoretischen Grundlagenfragen. Er ist Autor eines Lehrbuchs zum Allgemeinen Teil des Strafrechts.